für die Benutzung des Schönaubades der Gemeinde Trittau
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) hat die Gemeindever-tretung der Gemeinde Trittau in ihrer Sitzung am 10.12.2009 folgende Satzung beschlossen:
Diese Fassung berücksichtigt
Für die Benutzung des Schönaubades der Gemeinde Trittau und seiner Einrichtungen ist eine Gebühr (Eintrittsgeld) zu entrichten.
(1) Als Eintrittskarten werden Tageskarten und Mehrfachkarten (10er-, 30er, und 50er-Karten) ausgegeben.
a) Die Tageskarte berechtigt zum einmaligen Tageseintritt ohne Zeitbegrenzung. Sie ist nur am Tage der Ausgabe gültig.
b) Mehrfachkarten berechtigen zum mehrmaligen Eintritt. Sie sind auf andere Perso-nen übertragbar. Die Gültigkeit einer Mehrfachkarte ist auf die Badesaison des Er-werbsjahres und des darauf folgenden Jahres begrenzt.
(2) Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Verlorengegangene Eintrittskar-tenwerden nicht ersetzt.
(3) Die Dauer der Badesaison legt der Bürgermeister fest.
(1) Die Höhe des Eintrittsgeldes wird wie folgt festgesetzt:
(2) (gestrichen)
(3) Begleitpersonen von Personen mit Schwerbehinderung auf deren Schwerbehinderten-ausweis der Zusatz B (Begleitperson), H (hilflos), AG (außergewöhnlich gehbehindert) oder BL (blind) vermerkt ist erhalten freien Eintritt.
(4) Zur Durchführung von sportlichen Veranstaltungen können das Schönaubad oder Be-triebsteile des Schönaubades an Vereine, Verbände oder ähnlichen Organisationen über-lassen werden.
a) ganztägige Inanspruchnahme des gesamten Schönaubades:
600,00 Euro
b) halbtägige Inanspruchnahme des gesamten Schönaubades:
300,00 Euro
Inanspruchnahme einer Schwimmbahn
c) durch Trittauer Vereine je Stunde:
20,00 Euro
d) durch auswärtige Vereine je Stunde:
25,00 Euro
(5) Schulklassen von Trittauer Schulen, welche das Schönaubad unter Aufsicht einer Lehr-person zum Schwimmunterricht aufsuchen zahlen
je Person
1,00 Euro
von auswärtigen Schulen
2,00 Euro
(6) Verlustentschädigung für Schlüssel
10,00 Euro
(7)
a) Frühschwimmerprüfabnahme ("Seepferdchen") und Ausstellung eines Schwimmzeugnisses mit Abzeichen
5,00 Euro
b) Abnahme für das Deutsche Jugendschwimmabzeichen (DJSA) und Ausstellung eines Schwimmzeugnisses mit Abzeichen
8,00 Euro
c) Teilnahme an Sport- und Spielangeboten je 45 min
3,00 Euro
d) Teilnahme an Sport- und Spielangeboten für Kinder je 45 min
1,50 Euro
(8) Schwimmunterricht pro Kurs
Erwachsense
100,00 Euro
Kinder
50,00 Euro
(9) Kinder im Sinne dieser Satzung sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht voll-endet haben.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Mit dem gleichen Tage tritt die Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Trittau vom 21.11.2006 in der Fassung der letzten Änderung außer Kraft.
Trittau, den 21.12.2009